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Regelmäßig sparen

Wie funktioniert ein Sparplan?

Ein Sparplan ist kein einzelner Betrag, der einmal angelegt wird, sondern ein Dauerauftrag, der Monat für Monat dieselbe Summe auf ein Konto oder in ein Wertpapier bucht. Bei 100 € monatlich und 2,50 % Zins wächst daraus in 5 Jahren aus 6.000 € eigenem Kapital ein Guthaben von 6.465 € - 465 € davon reiner Zinsertrag.

Dauerauftrag statt Einmalbetrag

Bei Festgeld und den meisten Tagesgeldangeboten überweisen Sie einmal einen Betrag und lassen ihn liegen. Ein Sparplan dreht dieses Prinzip um: Sie richten bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag ein, der zu einem festen Termin - meist monatlich, manche Anbieter erlauben auch vierteljährlich - automatisch eine gleichbleibende Rate von Ihrem Girokonto abbucht und einem Sparziel zuführt. Die Rate wächst nicht durch einen einzelnen großen Einsatz, sondern durch Wiederholung: Wer zwölf Jahre lang jeden Monat 100 Euro zurücklegt, hat am Ende 14.400 Euro eingezahlt, ohne dass ein einzelner Monat spürbar ins Gewicht gefallen wäre.

Zwei grundverschiedene Produkte tragen diesen Namen. Der Banksparplan bucht die Rate auf ein verzinstes Konto - fest oder variabel, ohne Kursrisiko, ähnlich einem Tagesgeldkonto mit eingebautem Dauerauftrag. Der Wertpapier- oder ETF-Sparplan kauft mit derselben Rate stattdessen Fondsanteile an der Börse. Zwischen beiden liegt ein grundlegender Unterschied: Der Banksparplan mit festem oder variablem Zins kennt kein Kursrisiko, der Wertpapier-Sparplan dagegen sehr wohl - welches Wertpapier zu welcher Risikobereitschaft passt, ist eine Frage für eine individuelle Anlageberatung, nicht für eine Gegenüberstellung von Zinssätzen.

Cost-Average-Effekt: nur beim Wertpapier-Sparplan relevant

Wer regelmäßig denselben Betrag in schwankende Kurse investiert, kauft bei niedrigem Kurs automatisch mehr Anteile und bei hohem Kurs automatisch weniger - der durchschnittliche Einstiegspreis pro Anteil liegt dadurch rechnerisch unter dem einfachen Mittel aller Kurse im Zeitverlauf. Dieser Cost-Average-Effekt (auch Durchschnittskosteneffekt) ist ein Argument für den Wertpapier-Sparplan gegenüber einer Einmalanlage in ein schwankendes Wertpapier zum ungünstigsten Zeitpunkt.

Auf einen Banksparplan lässt sich dieser Effekt nicht übertragen, und zwar aus einem einfachen Grund: Es gibt keinen schwankenden Kurs, den man günstiger oder teurer einkaufen könnte. Jeder eingezahlte Euro ist und bleibt ein Euro, unabhängig vom Einzahlungstag. Der einzige Wert, der bei einem Bankprodukt schwankt, ist der Zinssatz selbst - und der wirkt auf bereits eingezahltes wie auf künftiges Geld gleichermaßen, nicht auf einzelne Raten unterschiedlich. Wer im Zusammenhang mit Fest- oder Tagesgeld-Sparplänen vom Cost-Average-Effekt liest, bekommt ein Argument aus der Wertpapierwelt verkauft, das für dieses Produkt schlicht nicht zutrifft.

Rechenbeispiel: 100 € monatlich für 5 Jahre

Beim Banksparplan verzinst die Bank nicht nur die erste Rate, sondern zu jedem Zinstermin den jeweils aktuellen Kontostand - eingezahltes Kapital plus bereits gutgeschriebene Zinsen. Dadurch entsteht derselbe Zinseszinseffekt wie bei einer Einmalanlage, nur dass die Bemessungsgrundlage von Monat zu Monat wächst statt von Anfang an festzustehen. Die folgende Rechnung geht von 100 € Rate pro Monat und 2,50 % aus - dem aktuell besten dauerhaft erreichbaren Zins (Scalable Capital, ohne zeitliche Befristung) -, mit jährlicher Zinsgutschrift auf den zu diesem Zeitpunkt angesparten Betrag:

Eingezahlt
6.000 €

5 Jahre × 12 Raten à 100 €.

Endkapital
6.465 €

Nach 5 Jahren bei 2,50 %, vor Steuern.

Zinsgewinn
465 €

Differenz zwischen Endkapital und eigener Einzahlung.

Nach Jahr Eingezahlt Kontostand
1 1.200 € 1.230 €
2 2.400 € 2.491 €
3 3.600 € 3.783 €
4 4.800 € 5.108 €
5 6.000 € 6.465 €

Die Rechnung nähert sich der Praxis an einer Stelle bewusst an: Reale Banksparpläne verzinsen manche Institute unterjährig oder taggenau statt strikt zum Jahresende. Am Grundmechanismus - Zinsen auf einen wachsenden Kontostand statt auf eine feste Summe - ändert das nichts. Bei zunehmender Rate oder längerer Laufzeit fällt der Zinseszinseffekt entsprechend stärker aus, weil ein größerer Teil des Endkapitals schon länger im Konto liegt und selbst wieder Zinsen trägt.

Flexibilität: Rate ändern, pausieren, kündigen

Ein Banksparplan ist in aller Regel kein starrer Vertrag. Die meisten Anbieter lassen sich die monatliche Rate jederzeit erhöhen, senken oder für einzelne Monate aussetzen, ohne dass das den Vertrag gefährdet - anders als bei den ursprünglich vereinbarten Konditionen eines Bausparvertrags oder einer Lebensversicherung. Auch eine vorzeitige Kündigung des gesamten Sparplans ist bei den meisten Bankprodukten möglich, wobei je nach Anbieter die gleiche Kündigungsfrist gilt wie beim zugrunde liegenden Konto.

Diese Freiheit unterscheidet den freiwilligen Banksparplan von den vermögenswirksamen Leistungen, bei denen der Arbeitgeberzuschuss an feste Sperrfristen und Vertragsbedingungen gebunden ist. Wie diese Sperrfristen im Einzelnen aussehen und wann sich ein VL-Vertrag trotzdem lohnt, steht in der Übersicht zu vermögenswirksamen Leistungen .

Steuern: keine Sonderregel für Sparpläne

Steuerlich macht es keinen Unterschied, ob Zinsen aus einer Einmalanlage oder aus vielen kleinen monatlichen Raten stammen: Beides zählt als Kapitalertrag und unterliegt derselben Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Auch der Sparerpauschbetrag gilt unverändert - er wird pro Jahr auf alle Kapitalerträge zusammen angewendet, unabhängig davon, aus wie vielen einzelnen Raten und Zinsgutschriften sie sich zusammensetzen. Wie der Freibetrag über einen Freistellungsauftrag genutzt wird und was ohne ihn passiert, steht in der Übersicht zum Freibetrag für Zinsen .

Quellen

Konditionsübersicht Scalable Capital (Zinsen auf Guthaben), Stand 13.08.2026; § 20 EStG (Kapitalerträge und Abgeltungsteuer). Die Rechnung im Abschnitt „Rechenbeispiel" ist eine eigene, vereinfachte Simulation mit jährlicher Zinsgutschrift und dient der Veranschaulichung, nicht als verbindliches Vertragsangebot einer bestimmten Bank. Stand: 13.08.2026.