Wer eine Wohnung oder ein Haus mietet, muss für gewöhnlich eine Sicherheitsleistung für den Vermieter zurücklegen. Diese sogenannte Mietkaution beträgt höchstens drei Monatskaltmieten. Der Vermieter kann auf das Geld zurückgreifen, wenn der Mieter die Miete nicht zahlt oder das gemietete Objekt beschädigt. Gleichzeitig ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter bei Kündigung des Mietverhältnisses und keinen entstandenen Schäden, die Mietkaution innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zurückzuzahlen.
Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, wie eine Mietkaution hinterlegt werden muss. Dies kann der Mieter selbst entscheiden. Eine häufig gewählte Form der Kautionshinterlegung ist das Kautionssparbuch. Das Sparbuch ist eine sichere Geldanlage und bringt dem Mieter darüber hinaus Zinsen ein.
Das heißt, der Vermieter muss dem Mieter nach Auflösung des Mietverhältnisses die Kaution inklusive der bis dahin erhaltenen Zinsen zurückzahlen. Das Kautionssparbuch muss in der Regel vom Vermieter bei der Bank persönlich eröffnet werden. Das Konto wird nach Einzahlung der Kaution durch den Mieter von der Bank gesperrt, sodass der Mieter kein Geld mehr von dem Konto abheben kann.
Das Kautionssparbuch stellt zugleich eine Sicherheit für den Mieter dar, denn der Vermieter darf nur mit Zustimmung des Mieters über das Geld verfügen. Hebt der Vermieter Geld von dem Konto ab, wird der Mieter darüber von der Bank umgehend informiert.
Andere Arten der sinnvollen Kautionshinterlegung
Das Kautionssparbuch ist keine Geldanlage mit der sich viel Geld verdienen lässt, denn die Verzinsung ist wie bei allen andere Sparbüchern relativ niedrig. Allerdings stellt das Kautionssparbuch eine Sicherheit sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter dar. Der Vermieter kann im Schadensfall auf das hinterlegte Geld zurückgreifen, und der Mieter kann sich sicher sein, das Geld nebst Zinsen bei Auszug zurück zu erhalten.
Doch natürlich gibt es auch andere Möglichkeiten, die Kaution zu hinterlegen. Eine weitere häufig gewählte Form ist die Bankbürgschaft. Bei einer Bankbürgschaft braucht der Mieter zwar kein Geld zu hinterlegen, doch zahlt er jährlich Gebühren an die Bank. Außerdem sinkt mit einer Bankbürgschaft die Dispositionsmöglichkeit für das eigene Konto. Mittlerweile gibt es auch private Anbieter von Kautionsbürgschaften. Dies sind vor allem Versicherungen. Ähnlich der Bankbürgschaft muss der Mieter hier keine Kautionssumme hinterlegen, zahlt allerdings einen Versicherungsbeitrag, den er, auch wenn der Mieter die Versicherung nicht beanspruchen muss, nicht zurückerhält. Es entstehen dem Mieter also Kosten für die Versicherung.
Das Kautionssparbuch bleibt trotz der anderen Möglichkeiten die beste Form der Kautionshinterlegung. Zwar muss der Mieter den Kautionsbetrag flüssig haben, um ihn hinterlegen zu können. Doch dem Mieter entstehen keinen weiteren Kosten, und er bekommt den Betrag bei Beendigung de Mietverhältnisses sogar verzinst zurückgezahlt.