Vom Sparschwein zum eigenen Konto
Für ein Kita-Kind ist Geld vor allem etwas zum Anfassen. Ein durchsichtiges Sparschwein oder eine Spardose, in die Münzen sichtbar hineinwandern, funktioniert in diesem Alter besser als jedes Konto: Das Kind sieht direkt, dass die Menge wächst, ohne abstrakte Kontoauszüge lesen zu müssen. Ein Bankkonto wird erst dann sinnvoll, wenn ein Kind grob rechnen und lesen kann - meist mit der Einschulung -, weil es dann auch selbst nachvollziehen kann, was auf dem Auszug steht und wie sich eine Einzahlung auf den Kontostand auswirkt.
Ab diesem Punkt hilft es, einen Teil des Taschengelds regelmäßig auf das Konto statt ins Portemonnaie zu leiten - etwa jeden Monat einen festen Betrag gemeinsam einzuzahlen oder zu überweisen. Der Effekt ist ein anderer als bei zu Hause aufbewahrtem Bargeld: Das Geld ist kurzfristig nicht griffbereit, und der Kontostand macht sichtbar, dass sich Zurückhalten über mehrere Wochen lohnt.
Wie viel Taschengeld ist altersgerecht
Eine verbreitete Orientierung liefert die Taschengeldtabelle des Deutschen Jugendinstituts, die auch von Sparkassen, Banken und Jugendämtern als Richtwert herangezogen wird. Sie unterscheidet nach Alter und empfiehlt für jüngere Kinder eine wöchentliche, ab etwa zehn Jahren eine monatliche Auszahlung - kürzere Zeiträume passen besser zum Zeitgefühl jüngerer Kinder.
| Alter | Empfohlener Betrag |
|---|---|
| unter 6 Jahren | 1,00 bis 2,00 € pro Woche |
| 6 bis 7 Jahre | 2,00 bis 3,00 € pro Woche |
| 8 bis 9 Jahre | 3,00 bis 4,00 € pro Woche |
| 10 bis 11 Jahre | 15 bis 25 € pro Monat |
| 12 bis 13 Jahre | 20 bis 30 € pro Monat |
| 14 bis 15 Jahre | 25 bis 45 € pro Monat |
| 16 bis 17 Jahre | 40 bis 60 € pro Monat |
Die Werte sind eine Orientierung, keine feste Regel - Familiensituation und Entwicklungsstand des einzelnen Kindes wiegen mehr als die Tabelle. Zahlt es sich in festen Abständen und unabhängig vom Verhalten des Kindes aus, wird Taschengeld für das Kind planbar - das ist für den Lerneffekt wichtiger als die genaue Höhe.
Was Eltern und Kind rechtlich dürfen
Ein Kinderkonto läuft auf den Namen des Kindes - das Guthaben gehört ihm, Eltern verwalten es treuhänderisch als gesetzliche Vertreter. Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen bei der Kontoeröffnung in der Regel beide Elternteile unterschreiben, auch wenn sie getrennt leben.
Rechtlich unterscheidet das Bürgerliche Gesetzbuch scharf nach Alter. Bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres ist ein Kind nach § 104 BGB geschäftsunfähig - Eltern handeln vollständig für das Kind. Mit dem siebten Geburtstag greift § 106 BGB: Das Kind wird beschränkt geschäftsfähig. Es darf jetzt mit Zustimmung der Eltern über sein Konto verfügen, etwa mit einer Kinder-Bankkarte bezahlen oder Geld abheben. Eine wichtige Ausnahme regelt der sogenannte Taschengeldparagraph, § 110 BGB: Käufe, die das Kind mit eigenem Taschengeld oder Ersparnissen bezahlt, die ihm zu diesem Zweck überlassen wurden, sind auch ohne Einzelzustimmung der Eltern wirksam - solange es sich um Barzahlung oder Kartenzahlung handelt, nicht um Verträge, Abos oder Kreditgeschäfte. Erst mit der Volljährigkeit erhält das Kind die volle Geschäftsfähigkeit und damit alleinige Verfügungsgewalt über sein Konto; die meisten Banken führen das bisherige Kinderkonto dann unter derselben IBAN als reguläres Konto weiter.
Wer das Konto bereits zur Geburt eröffnet, findet die dazu passenden Fragen - Schenkungen von Verwandten, Vollmachten und was sich rechtlich schon vor dem siebten Geburtstag regeln lässt - im Artikel zum Babysparbuch als Geschenk zur Geburt . Ab dem Kita- und Grundschulalter rückt eine andere Frage in den Vordergrund: wie ein Kind lernt, mit dem eigenen Guthaben umzugehen.
Verzinsung realistisch einordnen
Der Zinssatz auf ein Kinderkonto schwankt zwischen Anbietern genauso wie bei Erwachsenenkonten, und viele Filialbanken zahlen auf ihre klassischen Sparbücher für Kinder kaum mehr als auf normale Sparbücher. Ein Vergleich lohnt sich also auch hier: Der aktuell beste dauerhaft gültige Zins am Markt liegt bei 2,50 % - Werte, die sich laufend ändern, weshalb die tagesaktuelle Übersicht verlässlicher ist als jede feste Zahl. Bei den kleinen Guthaben, um die es bei einem Kinderkonto meist geht, zählt für die Erziehung ohnehin weniger der letzte Zehntelprozentpunkt als die Erfahrung, dass Geld auf dem Konto überhaupt mehr wird.
Ein Sparziel gemeinsam festlegen
Ein Kind spart nicht für "später" - das ist zu abstrakt. Motivierender ist ein konkretes, in überschaubarer Zeit erreichbares Ziel: das neue Fahrrad, ein bestimmtes Spielzeug, der Eintritt in den Freizeitpark. Legen Sie gemeinsam fest, wie viel das Ziel kostet und wie viele Wochen oder Monate es dauert, bis das Taschengeld dafür reicht - ein Kind, das den Fortschritt selbst mitzählen kann, bleibt eher dabei als bei einem vagen Vorsatz.
Zinsen lassen sich an genau diesem Sparziel kindgerecht erklären: Liegen 100,00 € auf dem Konto und die Bank zahlt 2,5 Prozent Zinsen im Jahr, kommen nach einem Jahr 2,50 € obendrauf, ohne dass das Kind selbst etwas dazulegen musste - reines Geschenk der Bank fürs Liegenlassen. Von dieser Rechnung geht bei so kleinen Beträgen nichts an das Finanzamt: Kinder haben denselben jährlichen Sparerpauschbetrag wie Erwachsene, und der liegt weit über den Zinsen, die ein Kinderkonto normalerweise abwirft. Wichtiger als die genaue Zinshöhe ist an dieser Stelle ohnehin die Erfahrung selbst: Wer als Kind einmal erlebt hat, wie aus liegen gelassenem Geld von allein mehr wird, versteht später leichter, warum sich langfristiges Sparen lohnt.
Quellen
Deutsches Jugendinstitut, Taschengeld; § 104 BGB, § 106 BGB und § 110 BGB (Taschengeldparagraph); § 1629 BGB (gesetzliche Vertretung); § 2 BGB (Volljährigkeit). Stand: 13.08.2026.