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Sparen und Schenken

Das goldene Sparbuch

Mehrere Sparkassen führen ein „Goldenes Sparbuch" oder „Sparkassenbuch Gold" als eigenes Produkt - eine gehobene Gestaltung des klassischen Sparbuchs, gedacht als Geschenk zu Geburt, Taufe oder Kommunion. An der Verzinsung ändert der Name nichts: Die liegt bei diesen Produkten meist zwischen 0,10 % und 0,30 %.

Zwei Bücher, ein Name

Der Suchbegriff „goldenes Sparbuch" führt in zwei völlig verschiedene Richtungen. Die eine ist das Goldene Buch einer Stadt oder Gemeinde - ein Ehrenbuch, in das sich Staatsgäste und verdiente Bürger eintragen, geführt vom Bürgermeisteramt und ohne jeden Bezug zu Geld oder Bank. Die andere, um die es hier geht, ist ein reales Bankprodukt: Sparkassen wie die Harzsparkasse, die Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien, die Ostsächsische Sparkasse Dresden oder die Berliner Sparkasse führen ein „Goldenes Sparbuch" beziehungsweise „Sparkassenbuch Gold" als eigene Produktbezeichnung - technisch ein gewöhnliches Sparbuch, oft in edlerer Aufmachung gebunden und gezielt als Geschenkanlass beworben.

Eine Tradition zu festen Anlässen

Zur Geburt, zur Taufe, zur Kommunion oder Konfirmation und zur Hochzeit gehört das Sparbuch seit Generationen zu den Klassikern unter den Geldgeschenken - meist eröffnet von Großeltern oder Paten, mit einer ersten Einzahlung und dem Gedanken, über die Jahre durch weitere Beträge zu größeren Anlässen aufzustocken. Ausgehändigt wird es typischerweise erst Jahre später, oft zur Volljährigkeit oder zum Auszug, wenn aus vielen kleinen Einzahlungen eine spürbare Summe geworden ist.

Wer ein Sparbuch für ein Kind eröffnet, muss sich dabei selbst ausweisen - anonyme Sparbücher sind seit den gesetzlichen Änderungen im Jahr 2000 nicht mehr erlaubt (§ 154 Abs. 2 Abgabenordnung). Der Name des Kindes muss dabei nicht zwingend im Buch stehen: Bei einem passwortgeschützten Sparbuch reicht das vereinbarte Losungswort, um später eine Auszahlung an das Kind zu ermöglichen, ohne dass es formal als Inhaber geführt wird. Wird das Sparbuch dagegen direkt auf den Namen des Kindes eröffnet, ist es dessen Vermögen von Anfang an - verwaltet bis zur Volljährigkeit von den gesetzlichen Vertretern, meist den Eltern.

Herkunftsnachweis bei größeren Einzahlungen

Wer bei der eigenen Bank auf einmal eine größere Summe bar einzahlt, muss ab 10.000 Euro die Herkunft des Geldes nachweisen - eine Vorgabe der BaFin auf Grundlage des Geldwäschegesetzes. Bei einem Institut, bei dem noch keine Geschäftsbeziehung besteht, liegt die Schwelle mit 2.500 Euro deutlich niedriger. Für ein Geldgeschenk zur Taufe oder Kommunion in dreistelliger oder niedriger vierstelliger Höhe spielt das in der Praxis kaum eine Rolle; relevant wird es erst, wenn Großeltern auf einen Schlag einen deutlich größeren Betrag einzahlen wollen.

Schenkungsteuer: die Freibeträge nutzen

Steuerlich wird ein Sparbuch als Geschenk erst bei größeren Summen interessant. Nach § 16 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes bleiben Schenkungen bis zu folgenden Beträgen komplett steuerfrei:

Verhältnis zur schenkenden Person Freibetrag
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 500.000 Euro
Kinder und Stiefkinder, pro Elternteil 400.000 Euro
Enkel, wenn der verbindende Elternteil noch lebt 200.000 Euro
Alle übrigen Personen, etwa Patenkinder ohne Verwandtschaft 20.000 Euro

Ein Kind kann von jedem Elternteil einzeln 400.000 Euro steuerfrei erhalten, in Summe also 800.000 Euro von beiden. Enkel haben gegenüber ihren Großeltern einen eigenen Freibetrag von 200.000 Euro, solange der verbindende Elternteil noch lebt - stirbt dieser vorher, rückt der Enkel in die höhere Freibetragsstufe der Kinder nach. Entscheidend ist dabei die Zehnjahresregel aus § 14 ErbStG: Alle Schenkungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet, danach steht der volle Freibetrag erneut zur Verfügung. Wer frühzeitig beginnt und über mehrere Zehnjahresperioden hinweg schenkt, kann so wiederholt größere Beträge steuerfrei weitergeben. Ein einzelnes Sparbuch zur Taufe oder Kommunion bleibt davon in aller Regel weit entfernt - relevant wird die Regel erst bei mehreren größeren Zuwendungen oder wenn ein Sparbuch Teil einer umfassenderen Vermögensübertragung ist.

Symbolischer statt finanzieller Wert

Bei den Zinsen, die ein Sparbuch heute noch abwirft, trägt das Geschenk vor allem ideellen Wert. Selbst Stadtsparkasse München als eine der besser verzinsten Sparkassen im Vergleich zahlt auf klassische Sparbücher 0,30 %, viele andere Institute liegen bei 0,10 Prozent oder darunter - deutlich unter dem Bundesbank-Durchschnitt aller Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist von 0,71 % (Stand Juni 2026). Wer Wert auf spürbaren Ertrag statt reiner Symbolik legt, findet in der aktuellen Zinsübersicht Angebote mit deutlich besseren Konditionen, und in der Zinsentwicklung die historische Einordnung, warum das klassische Sparbuch über Jahrzehnte so stark an Bedeutung verloren hat. Als Geste zu einem besonderen Anlass bleibt das goldene Sparbuch trotzdem, was es seit jeher war: ein Anfang, kein Anlageprodukt.

Quellen

Harzsparkasse, Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien und Ostsächsische Sparkasse Dresden (Produktseiten „Goldenes Sparbuch"); Berliner Sparkasse (Preisaushang, „Sparkassenbuch Gold"); § 154 Abs. 2 Abgabenordnung (Ende anonymer Sparbücher); BaFin, Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (Herkunftsnachweis bei Bareinzahlungen); § 16 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (Freibeträge) und § 14 ErbStG (Zehnjahresregel); Deutsche Bundesbank, Zinsstatistik. Stand: 13.08.2026.