Der Sparerpauschbetrag
Der Sparerpauschbetrag ist keine Ermäßigung, sondern ein echter Freibetrag: Zinsen, Dividenden und andere Kapitalerträge bis zu dieser Höhe fließen komplett ohne Abzug zu. Er gilt pro Kalenderjahr und pro Person neu, unabhängig davon, ob und wie viel Kapitalertragsteuer im Vorjahr angefallen ist.
| Zeitraum | Alleinstehende | Zusammenveranlagt |
|---|---|---|
| 2009 bis 2022 | 801 € | 1.602 € |
| seit 2023 | 1.000 € | 2.000 € |
Von 2009 bis 2022 lag der Betrag unverändert bei 801 beziehungsweise 1.602 Euro. Zum 1. Januar 2023 hob der Gesetzgeber ihn im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 auf 1.000 und 2.000 Euro an - die erste Anpassung seit Einführung der Abgeltungsteuer. Bereits bestehende Freistellungsaufträge wurden dabei automatisch um den Faktor 1,24844 hochgerechnet, ohne dass Sparer selbst tätig werden mussten.
Wie der Freistellungsauftrag funktioniert
Von sich aus wendet keine Bank den Pauschbetrag an. Dafür braucht sie einen Freistellungsauftrag - eine schriftliche oder online erteilte Weisung, Zinsen und andere Kapitalerträge bis zu einem von Ihnen festgelegten Betrag ohne Steuerabzug gutzuschreiben. Drei Punkte sind dabei bindend:
Steuer-Identifikationsnummer ist Pflicht
Seit 2011 nimmt keine Bank einen Freistellungsauftrag ohne die elfstellige Steuer-ID entgegen. Sie steht auf dem Einkommensteuerbescheid und auf der ursprünglichen Mitteilung des Bundeszentralamts für Steuern.
Er gilt unbefristet
Anders als oft behauptet, verfällt ein Freistellungsauftrag nicht automatisch nach einigen Jahren. Er bleibt gültig, bis Sie ihn ändern oder widerrufen - eine erneute Erteilung ist nicht nötig.
Aufteilbar auf mehrere Banken
Sie können den Pauschbetrag auf beliebig viele Institute verteilen, solange die Summe aller Aufträge 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro nicht übersteigt. Für die Einhaltung sind Sie selbst verantwortlich, nicht die einzelne Bank.
Sinnvoll aufgeteilt wird der Auftrag dort, wo tatsächlich Zinsen anfallen: Bei einem Zins von 2,50 % reichen bereits 40.000 € Guthaben, um als Alleinstehende den Pauschbetrag von 1.000 Euro auszuschöpfen - bei gemeinsam veranlagten Paaren sind es 80.000 €.
Was ohne Freistellungsauftrag passiert
Fehlt der Auftrag oder ist er zu niedrig eingetragen, behält die Bank auf jeden Euro Zinsertrag automatisch Kapitalertragsteuer ein - 25 Prozent, zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf diese Steuer und gegebenenfalls Kirchensteuer. In Summe ergibt das folgende effektive Belastung:
| Kirchensteuer | Effektive Belastung |
|---|---|
| keine | 26,38 % |
| 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) | 27,82 % |
| 9 % (übrige Bundesländer) | 28,00 % |
Zu viel gezahlte Steuer ist nicht verloren. Sie holen sie sich über die Anlage KAP in der Einkommensteuererklärung zurück, indem Sie dort den nicht ausgeschöpften Sparerpauschbetrag geltend machen. Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent - etwa bei Studierenden, Rentnern mit geringer Rente oder in einem einkommensschwachen Jahr - lohnt sich zusätzlich die Günstigerprüfung: Das Finanzamt vergleicht automatisch beide Varianten und wendet die günstigere an, ein Nachteil entsteht durch den Antrag nicht.
Nichtveranlagungsbescheinigung
Liegt Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen absehbar unter dem Grundfreibetrag - 2026 sind das 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für Verheiratete -, stellt das Finanzamt auf Antrag eine Nichtveranlagungsbescheinigung aus. Mit dieser NV-Bescheinigung bleiben Kapitalerträge vollständig steuerfrei, auch oberhalb des Sparerpauschbetrags. Sie gilt für maximal drei Jahre und muss danach neu beantragt werden; das Formular NV 1 A reichen Sie beim zuständigen Finanzamt ein.
Diese Bescheinigung betrifft vor allem Kinder mit eigenem Sparguthaben, Studierende ohne nennenswertes Einkommen und Rentner mit kleiner Rente. Wer sie einer Bank vorlegt, muss keinen Freistellungsauftrag mehr stellen - beide Instrumente gleichzeitig zu nutzen, ist nicht nötig.
Rechnen Sie es für Ihr Guthaben durch
Der Rechner zieht den Sparerpauschbetrag, die Abgeltungsteuer und auf Wunsch die Kirchensteuer automatisch ab und zeigt, was von Ihren Zinsen tatsächlich ankommt.
Sparerpauschbetrag 1.000 €, bei Zusammenveranlagung 2.000 €. Ohne Auftrag zieht die Bank ab dem ersten Euro ab.
- Zinsen brutto
- 1.314,08 €
- Abgeltungsteuer und Soli
- 0,00 €
- Guthaben am Ende
- 11.314,08 €
mehr als beim Bestandsdurchschnitt von 0,71 %. Dieselbe Summe brächte dort nur 360,08 €.
Jährliche Zinsgutschrift und Zinseszins, Steuer wird von der Bank sofort einbehalten. Der Sparerpauschbetrag steht in jedem Jahr neu zur Verfügung. Die Berechnung läuft in Ihrem Browser, Ihre Eingaben verlassen das Gerät nicht.
Beispiel: 60.000 € Guthaben bei 2,50 % bringen im ersten Jahr 1.500,00 € Zinsen. Mit Freistellungsauftrag über 1.000 Euro bleiben davon 1.368,13 € übrig, 131,88 € gehen an das Finanzamt.
Quellen
Jahressteuergesetz 2022 (Anhebung des Sparerpauschbetrags zum 1. Januar 2023); Bundesfinanzministerium, Amtliches Lohnsteuer-Handbuch, § 32a EStG (Grundfreibetrag 2026); § 32d EStG (Abgeltungsteuer) und § 44a EStG (Freistellungsauftrag, NV-Bescheinigung); Bundeszentralamt für Steuern (Steuer-Identifikationsnummer). Stand: 13.08.2026.