Freibetrag für Zinsen in Deutschland

freibetrag-deutschlandWer sein erspartes Geld bei einer Bank anlegt und dafür Zinsen bekommt, muss über die Zinserträge Steuern zahlen, wenn die Zinsen den Sparerpauschbetrag von 801,00 Euro überschreiten. Diese sogenannte Abgeltungssteuer gibt es in Deutschland seit 2009. Davor war eine Zinsertragssteuer fällig, die pauschal zu 30 Prozent über die erhaltene Zinsgutschrift direkt an das Finanzamt abgeführt wurde. Über die Einkommenssteuererklärung war es möglich, Geld zurückzubekommen. Wer Pech hatte, musste nachzahlen. Dies hat sich nun geändert.

Wissenswertes über den Freibetrag für Zinsen

Die Zinsertragssteuer wurde im Januar 2009 abgeschafft, und die Abgeltungssteuer eingeführt. Demnach sind die ersten 801,00 Euro Zinsen für Alleinstehende und 1602,00 Euro Zinsen für Verheiratete steuerfrei. Zinsen über diesem sogenannten Sparerpauschbetrag werden versteuert. Der Steueranteil entspricht 25 Prozent. Darüber hinaus zahlt der Sparer 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer.

Wer ein nur geringes Sparguthaben hat, ist von dieser Regelung nicht betroffen. Damit nicht die gesamten Sparzinsen steuerpflichtig sind, muss der Sparer einen Freistellungsauftrag stellen. Nur dann sind alle Zinserträge bis zu 801,00 Euro steuerfrei. Der Freistellungsauftrag betrifft Tagesgeld-, Festgeld und andere Sparkonten, wie zum Beispiel einen Bausparvertrag.

Die Steueridentifkationsnummer des Sparers

Um Missbrauch vorzubeugen, ist der Sparer verpflichtet, auf dem Freistellungsauftrag die Steueridentifkationsnummer zu vermerken. Liegt der Bank die Steueridentifkationsnummer des Sparers vor, wird der Freistellungsauftrag nach fünf Jahren automatisch erneuert. Ansonsten muss der Sparer den Freistellungsauftrag selbst neu stellen. Geringverdiener und Arbeitslose haben die Möglichkeit, eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt einzureichen. Dann werden auch die Zinsen über dem Sparerpauschbetrag nicht versteuert. Allerdings ist der Sparer in diesem Fall verpflichtet, seine sämtlichen Finanzen offenzulegen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken zu verteilen. Wer also Sparkonten bei verschiedenen Banken hat, kann bei jeder Bank einen Freistellungsauftrag stellen. Allerdings muss der Sparer selbst darauf achten, dass die 801,00 Euro nicht überschritten werden.

Weitere Möglichkeiten Steuern zu sparen

Auf diese Weise kann der Sparer noch mehr Steuern sparen. Denn es ist sinnvoll, den Freistellungsauftrag bei der Bank zu stellen, wo der Sparer die höchsten Zinsen bekommt. Um herauszufinden, wo der Freistellungsauftrag gestellt, oder ob er aufgeteilt werden sollte, ist es ratsam, sich die Zinsbescheingungen der Banken genau anzusehen. Eine Änderung des Freistellungsauftrages ist jederzeit möglich. Wer Kinder oder Enkel hat, kann darüber hinaus Steuern sparen, indem er einen Teil des Kapitalvermögens auf die Kinder überträgt. Kinder haben in der Regel gar kein oder ein nur geringes Einkommen. Damit vermindern sich auch die Steuern. Seit 2012 gilt dies auch für Kinder in Berufsausbildung. Sie können unbegrenzt Einkünfte aus z.B. Kapitalvermögen beziehen, ohne dass sie ihr Anrecht auf Kindergeld verlieren.

 

 

 

 

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