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Sparformen im Vergleich

Geldmarktfonds: Zinsen über das Depot statt Tagesgeld

2,44 % zahlten Banken im Euroraum am 29. Oktober 2026 für Geld, das sie sich über Nacht liehen. Ein Geldmarktfonds reicht ungefähr diesen Satz an Sie weiter, abzüglich seiner Kosten, ohne Aktionsfrist und ohne Neukundenbedingung. Der Preis dafür: Das Geld ist keine Einlage mehr, die Einlagensicherung gilt nicht, und vor ein paar Jahren war die Rendite negativ.

Frau sitzt auf dem Sofa und betrachtet auf dem Laptop einen Kursverlauf
2,44 %
€STR am 29.10.2026
0 %
Teilfreistellung bei der Steuer
60 Tage
höchste durchschnittliche Zinsbindung kurzfristiger Fonds

Was in einem Geldmarktfonds steckt

Ein Geldmarktfonds sammelt Geld vieler Anleger und legt es sehr kurzfristig an: in Termingeld bei Banken, kurz laufende Staats- und Unternehmenspapiere, Pensionsgeschäfte über eine Nacht. Was er so verdient, schlägt er dem Anteilspreis zu oder schüttet es aus. Weil die Papiere nach Tagen oder Wochen fällig werden, schwankt der Anteilswert kaum, und neue Zinsen kommen schnell im Fonds an, steigende wie fallende.

Die Regeln dafür stehen seit 2017 in der EU-Geldmarktfondsverordnung (EU) 2017/1131. Als Geldmarktfonds darf sich nur ein Fonds bezeichnen, der nach ihr zugelassen ist. Für kurzfristige Geldmarktfonds verlangt Artikel 24 unter anderem, dass die gewichtete durchschnittliche Zinsbindung höchstens 60 Tage und die durchschnittliche Restlaufzeit höchstens 120 Tage beträgt. Je nach Fondstyp müssen mindestens 7,5 oder 10 % des Vermögens täglich und 15 oder 30 % wöchentlich fällig werden. Das soll sicherstellen, dass der Fonds auch dann zahlen kann, wenn viele Anleger gleichzeitig verkaufen.

Daneben gibt es börsengehandelte Fonds, die den Euro-Tagesgeldsatz nicht über eigene Geldmarktpapiere abbilden, sondern über einen Tauschvertrag mit einer Bank. Einer davon, der Xtrackers II EUR Overnight Rate Swap UCITS ETF, verwaltet rund 23,5 Milliarden Euro, berechnet 0,10 % im Jahr und brachte 2025 ein Plus von 2,22 %. Für den Sparer verhält er sich ähnlich, rechtlich ist der Tauschvertrag eine zusätzliche Abhängigkeit von der Bank auf der anderen Seite.

Die Rendite folgt dem €STR, auch nach unten

Maßstab ist der Euro Short-Term Rate, kurz €STR: der Zins, den Banken im Euroraum für unbesicherte Einlagen über Nacht zahlen, täglich von der Europäischen Zentralbank veröffentlicht. Er liegt knapp unter dem Einlagesatz der EZB von derzeit 2,50 %. Ein Geldmarktfonds kann sich davon nicht lösen. So sah das in den vergangenen Jahren aus:

Jahr €STR im Jahresdurchschnitt
2020 -0,55 %
2021 -0,57 %
2022 -0,01 %
2023 3,21 %
2024 3,65 %
2025 2,18 %
2026, bis 29.10. 2,09 %

Durchschnitt der Tageswerte, EZB, abgerufen am 30.10.2026. Bis zum 13. September 2022 war der €STR negativ, im März 2022 lag er bei -0,59 %. Ein Geldmarktfonds hat in dieser Zeit Geld gekostet, 2020 und 2021 jeweils gut ein halbes Prozent plus Gebühren. Ein Tagesgeldkonto mit 0 % war damals die bessere Ablage. Das ist der wichtigste Unterschied: Beim Tagesgeld entscheidet die Bank, ob sie einen niedrigen Marktzins weitergibt. Beim Geldmarktfonds kommt er ungefiltert an.

Geldmarktfonds oder Tagesgeld

Merkmal Geldmarktfonds Tagesgeld
Zins €STR abzüglich Kosten, ändert sich täglich von der Bank festgelegt, oft mit befristetem Aktionszins
Absicherung Sondervermögen, getrennt vom Vermögen der Fondsgesellschaft gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro je Bank
Kosten laufende Fondskosten, Ordergebühr, Spanne zwischen Kauf- und Verkaufskurs in der Regel keine
Steuer Ausschüttung oder Vorabpauschale, beim Verkauf der Gewinn Zinsgutschrift
Voraussetzung Wertpapierdepot Tagesgeldkonto und Referenzkonto

Bei der Rendite liegt der Geldmarktfonds derzeit weit vor dem, was Banken im Schnitt auf Tagesgeld zahlen: 0,50 % im Juli 2026 laut Bundesbank. Gegen die besten Angebote sieht es anders aus. Die aktuellen Sätze von Direktbanken und Neobrokern stehen in der Zinsübersicht; wer bereit ist, alle paar Monate einem Aktionszins hinterherzuziehen, kommt mit Tagesgeld auf ähnliche oder höhere Werte. Der Fonds ist die Lösung für alle, die das nicht wollen.

Keine Einlage, keine Einlagensicherung

Das Einlagensicherungsgesetz schützt nur Einlagen, also Guthaben, die die Bank zum Nennwert zurückzahlen muss. § 2 Abs. 3 EinSiG nimmt ausdrücklich Guthaben aus, deren Existenz nur durch ein Finanzinstrument nachgewiesen werden kann, und Guthaben, die nicht zum Nennwert rückzahlbar sind. Fondsanteile sind beides. Für einen Geldmarktfonds gibt es deshalb keine Entschädigung bis 100.000 Euro.

Geschützt ist das Geld auf andere Weise. Das Fondsvermögen ist ein Sondervermögen, das die Kapitalverwaltungsgesellschaft nach § 92 KAGB getrennt von ihrem eigenen Vermögen halten muss. Geht die Fondsgesellschaft pleite, gehören die Papiere weiter den Anlegern. Das Risiko liegt woanders: Fällt ein Schuldner aus, dessen Papiere der Fonds hält, oder bei einem Swap-ETF die Gegenpartei, trifft das den Anteilspreis. Bei kurzen Laufzeiten und breiter Streuung ist das unwahrscheinlich, ausgeschlossen ist es nicht.

Dasselbe gilt, wenn ein Neobroker Ihr Guthaben teilweise in Geldmarktfonds parkt. Den Teil, der als Fondsanteil gehalten wird, deckt keine Einlagensicherung, nur den Teil, der als Guthaben bei einer Partnerbank liegt.

Steuer: keine Teilfreistellung, aber Vorabpauschale

Steuerlich ist ein Geldmarktfonds ein Investmentfonds wie jeder andere, mit einem Unterschied zu Aktienfonds: Er bekommt keine Teilfreistellung. § 20 InvStG stellt nur Erträge aus Aktien-, Misch- und Immobilienfonds teilweise frei. Was der Geldmarktfonds bringt, ist also voll steuerpflichtig, mit 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag, sobald der Sparer-Pauschbetrag ausgeschöpft ist. Ein Freistellungsauftrag beim Depot oder eine NV-Bescheinigung wirkt wie beim Konto.

Thesaurierende Fonds schütten nichts aus. Damit trotzdem jedes Jahr Steuer anfällt, gibt es die Vorabpauschale nach § 18 InvStG: Anteilswert am Jahresanfang mal 70 % des Basiszinses, höchstens aber der tatsächliche Wertzuwachs des Jahres. Für 2026 hat das Bundesfinanzministerium den Basiszins mit Schreiben vom 13. Januar 2026 auf 3,20 % festgelegt, 70 % davon sind 2,24 %. Weil ein Geldmarktfonds 2026 nach dem bisherigen Verlauf des €STR weniger bringen dürfte, greift die Obergrenze: Versteuert wird im Ergebnis genau, was er verdient hat.

Ein Beispiel mit 10.000 Euro, angelegt vor Jahresbeginn, und einem angenommenen Wertzuwachs von 2,0 % im Jahr 2026. Der Basisertrag läge bei 224,00 Euro, die Vorabpauschale ist auf den Zuwachs von 200,00 Euro begrenzt. Ist der Sparer-Pauschbetrag schon verbraucht, werden darauf 52,75 Euro Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag fällig. Die Vorabpauschale für 2026 gilt am ersten Werktag 2027 als zugeflossen; die Bank zieht die Steuer dann vom Verrechnungskonto ein, das deshalb gedeckt sein sollte. Den Basiszins für 2027 legt das Ministerium erst im Januar 2027 fest. Beim Verkauf werden die angesetzten Vorabpauschalen vom Gewinn abgezogen, nichts wird doppelt besteuert.

Wann sich der Umweg über das Depot lohnt

Große Beträge

Über 100.000 Euro je Bank endet die Einlagensicherung ohnehin. Wer solche Summen nicht auf mehrere Konten verteilen will, hat mit einem breit gestreuten Geldmarktfonds eine Ablage, deren Sicherheit nicht an einer einzelnen Bank hängt.

Kein Konto-Hopping

Der Fonds kennt keinen Neukundenzins und keinen Absturz nach vier Monaten. Wer ein Depot ohnehin hat, parkt dort Geld zum Marktzins, ohne jedes Halbjahr ein neues Konto zu eröffnen.

Nicht für den Notgroschen

Ein Verkauf läuft über die Börse oder die Fondsgesellschaft, das Geld ist nicht sofort auf dem Girokonto. Für die Reserve, die über Nacht verfügbar sein muss, bleibt das Tagesgeld die einfachere Lösung.

Feste Pläne, feste Zinsen

Wird das Geld erst in ein oder zwei Jahren gebraucht, sichert Festgeld den heutigen Zins. Der Geldmarktfonds gibt jede künftige Zinssenkung sofort weiter. Bei mehreren Sparkassen bringt auch ein Kündigungsgeld inzwischen über 1 %, wie die Sparkassen-Aushänge zeigen.

Quellen

Verordnung (EU) 2017/1131 über Geldmarktfonds, Art. 6 und 24; EZB, Euro Short-Term Rate (€STR), Tageswerte bis 29.10.2026 und Zinssatz der Einlagefazilität; § 2 Abs. 3 EinSiG; § 92 KAGB; §§ 18, 19 und 20 InvStG; BMF-Schreiben vom 13.01.2026 zum Basiszins 2026 (IV C 1 - S 1980/00230/012/001); Deutsche Bundesbank, MFI-Zinsstatistik, täglich fällige Einlagen privater Haushalte; Fondsdaten des Xtrackers II EUR Overnight Rate Swap UCITS ETF 1C (ISIN LU0290358497) laut justETF, abgerufen am 30.10.2026. Stand: 30.10.2026.