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Zinsen verstehen

Vorschusszinsen: Was die vorzeitige Verfügung kostet

Ein Viertel des Sparzinses, für 90 Tage, auf alles über 2.000 Euro: So rechnen viele Sparkassen, wenn Sie vom Sparbuch mehr abheben, als ohne Kündigung erlaubt ist. Bei 0,10 % Zins kostet eine Abhebung von 10.000 Euro damit 50 Cent. Teuer wird es erst bei langen Kündigungsfristen, und unangenehm bei Banken, die gar nicht mitspielen müssen.

Ältere Frau reicht am Bankschalter ein dunkelblaues Sparbuch durch die Glasscheibe
2.000 €
je Sparkonto und Kalendermonat ohne Kündigung
¼ oder ½
des Habenzinses als Vorschusszins
90 Tage
Berechnungsdauer bei dreimonatiger Frist

Seit 1993 eine Frage des Vertrags

Bis Mitte 1993 regelte das Kreditwesengesetz den Sparverkehr selbst, in den §§ 21 bis 22a. Die KWG-Novelle vom 21. Dezember 1992 strich diese Vorschriften zum 1. Juli 1993, seither steht die Definition der Spareinlage in der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute. Die Begründung dazu ist in einem Punkt unmissverständlich: „Eine Vorschußzinsberechnung wird nicht mehr vorgeschrieben.“ Den Banken bleibe überlassen, wie sie auf Verfügungen vor Fälligkeit reagieren (BT-Drucksache 12/4876 vom 6. Mai 1993).

Geblieben ist der Rahmen. § 21 Abs. 4 RechKredV verlangt für Spareinlagen eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten und erlaubt Sparbedingungen, nach denen Sie trotzdem bis zu 2.000 Euro pro Sparkonto und Kalendermonat ohne Kündigung abheben dürfen. 1993 waren es 3.000 D-Mark, davor 2.000 D-Mark innerhalb von 30 Zinstagen. Alles darüber ist eine vorzeitige Verfügung, und für die gibt es keinen gesetzlichen Preis, sondern nur den, den Ihre Bank in Bedingungen und Preisaushang festlegt.

Was der Bundesgerichtshof entschieden hat

Den Kern der Rechtslage hat der BGH am 20. März 2018 bestätigt (XI ZR 30/16). Ein Ehepaar hatte ein gemeinsames Sparkonto mit dreimonatiger Frist; die Frau verfügte im Jahr 2012 mehrfach über mehr als 2.000 Euro im Monat, und die Sparkasse führte die Aufträge sofort aus. Der Mann verlangte unter anderem Auskunft über Vorschusszinsen und sah in den Auszahlungen eine Pflichtverletzung.

Der BGH sah das anders. Die Klausel, nach der die Sparkasse „ausnahmsweise“ einer vorzeitigen Rückzahlung zustimmen kann, wiederhole nur, dass darauf kein Anspruch besteht. § 21 Abs. 4 RechKredV regle lediglich, was eine Bank in ihrer Bilanz als Spareinlage ausweisen darf. Wie sie im Einzelfall auf Verfügungen vor Fälligkeit reagiert, bleibe ihr im Rahmen der Vertragsfreiheit überlassen (Rn. 28). Für Sie heißt das zweierlei: Sie können eine vorzeitige Auszahlung nicht erzwingen. Und die Bank darf sie gewähren, auch wiederholt, ohne dass ein Mitinhaber des Kontos sich darauf verlassen könnte, dass sie es nicht tut.

Eine Grenze für das, was Banken bei Spareinlagen verlangen dürfen, hat der BGH am 4. Februar 2025 gezogen, allerdings bei einem anderen Entgelt. Verwahrentgelte auf Spareinlagen sind unwirksam, weil sie die Einlage fortlaufend verringern; zum Zweck des Sparvertrags gehöre, dass das eingezahlte Kapital mindestens erhalten bleibt (XI ZR 183/23, Pressemitteilung Nr. 26/2025). Über Vorschusszinsen hat der Senat damit nicht entschieden. Das Urteil zeigt aber, wo der Maßstab liegt, wenn eine Gebühr nicht mehr nur den Zins, sondern das Ersparte selbst angreift.

Was zehn Preisaushänge verlangen

Der Vorschusszins steht im Preisaushang, den jede Bank in der Filiale und online veröffentlicht. Neun von zehn Preisaushängen von Sparkassen und einer Landesbank nennen einen Satz: sechsmal ein Viertel, dreimal die Hälfte des Zinses, den die Spareinlage gerade bringt.

Institut Vorschusszins Berechnung laut Aushang Stand
Stadtsparkasse München ½ des Habenzinses über 2.000 Euro je Kalendermonat für 90 Tage, sonst für die nicht eingehaltene Frist 15.10.2026
Sparkasse KölnBonn ½ des Habenzinses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist 27.07.2026
Förde Sparkasse ½ des Habenzinses als „Vorfälligkeitspreis“ pro Jahr 10.2026
Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg ¼ des Habenzinses über 2.000 Euro für 90 Tage, sonst für die nicht eingehaltene Frist 13.10.2026
Sparkasse Landshut ¼ des Habenzinses über 2.000 Euro für 90 Tage, sonst für die nicht eingehaltene Frist; nicht beim Sparbuch Digital 15.10.2026
Sparkasse Passau ¼ des Habenzinses über 2.000 Euro für 90 Tage, sonst für die nicht eingehaltene Frist 01.10.2026
Kreissparkasse Biberach ¼ des Zinssatzes bis zum Ablauf der Kündigungsfrist 19.10.2026
Kreissparkasse Köln ¼ des Zinssatzes ohne weitere Angabe im Aushang 01.10.2026
Baden-Württembergische Bank ¼ des Zinssatzes bis zum Ablauf der Frist; bei Barauszahlung über 2.000 Euro für 90 Tage 01.10.2026
Berliner Sparkasse kein Satz im Aushang - 15.10.2026

Preisaushänge, abgerufen am 23.10.2026. Die Zinssätze dieser Institute stehen in der Übersicht der Sparbuchzinsen.

Eine Obergrenze nennt keiner der zehn Aushänge. Der Zinsaushang einer Direktbank zeigt, dass es sie geben kann: Dort werden Vorschusszinsen „höchstens bis zur Höhe der insgesamt für die Spareinlage vergüteten Zinsen“ berechnet. Ob Ihre Bank so eine Grenze hat, steht in ihren Bedingungen für den Sparverkehr.

So rechnen Sie die Vorschusszinsen nach

Für das Sparbuch mit dreimonatiger Frist steht in den meisten Aushängen dieselbe Formel: Betrag über 2.000 Euro mal Sparzins mal Bruchteil mal 90 Tage. Ein Beispiel mit 10.000 Euro, die Sie in einem Monat auf einmal abheben, ohne gekündigt zu haben. 8.000 Euro liegen über dem Freibetrag, gerechnet ist mit 360 Zinstagen im Jahr:

Sparzins Vorschusszins ¼ Vorschusszins ½
0,10 % 0,50 Euro 1,00 Euro
0,25 % 1,25 Euro 2,50 Euro
0,50 % 2,50 Euro 5,00 Euro
1,50 % 7,50 Euro 15,00 Euro

Für die Zeile mit 0,10 %: 8.000 Euro × 0,10 % × ¼ × 90/360 = 0,50 Euro. Bei den Sparbuchzinsen, die Sparkassen derzeit zahlen, sind Vorschusszinsen also kaum mehr als eine Buchungszeile. Selbst ein besser verzinstes Konto mit 1,50 % kostet bei der strengeren Hälfte-Regel 15 Euro.

Wo es teuer wird: lange Kündigungsfristen

Anders sieht es bei Spareinlagen mit längerer Frist aus. Dort berechnen die Aushänge den Vorschusszins nicht für 90 Tage, sondern für die gesamte nicht eingehaltene Kündigungsfrist. Ein Beispiel mit einer Spareinlage mit 48 Monaten Frist und 0,25 % Zins, wie sie in einem der Aushänge steht: Heben Sie 20.000 Euro ohne Kündigung ab, sind bei einem Viertel des Zinses 20.000 × 0,25 % × ¼ × 4 Jahre = 50 Euro fällig, bei der Hälfte 100 Euro.

50 Euro sind genau ein Jahr Zinsen auf diesen Betrag. Liegt das Geld erst ein Jahr auf dem Konto, frisst die Hälfte-Regel also mehr als den gesamten bisherigen Ertrag, und ohne Obergrenze ginge der Rest vom Ersparten ab. Wer eine lange Frist vereinbart hat und das Geld absehbar braucht, kündigt deshalb besser früh und wartet die Frist ab, als auf eine Ausnahme zu hoffen.

Wie Sie Vorschusszinsen vermeiden

Den Monatswechsel nutzen

Die 2.000 Euro gelten je Kalendermonat. Wer am letzten Tag eines Monats 2.000 Euro abhebt und am ersten Tag des nächsten noch einmal 2.000 Euro, hat binnen zwei Tagen 4.000 Euro ohne Kündigung. Genau diese Möglichkeit beschreibt schon die Begründung von 1993, damals mit D-Mark-Beträgen.

Gutgeschriebene Zinsen zeitnah abheben

Nach den Sparbedingungen, die der BGH in seinen Urteilen wiedergibt, können Sie frisch gutgeschriebene Zinsen innerhalb von zwei Monaten abheben, ohne dass sie auf die 2.000 Euro angerechnet werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Danach gehören sie zur Spareinlage und unterliegen der Kündigungsfrist.

Je Sparkonto rechnen

Die Grenze gilt laut § 21 Abs. 4 RechKredV pro Sparkonto. Wer zwei Sparbücher hat, kann von jedem 2.000 Euro im Monat ohne Kündigung abheben.

Rechtzeitig kündigen

Steht eine größere Ausgabe fest, kündigen Sie den Betrag drei Monate vorher. Dann fällt kein Vorschusszins an, und Sie sind nicht darauf angewiesen, dass die Bank eine Ausnahme macht.

Teurer als der Vorschusszins ist das Bleiben

Wer 10.000 Euro auf einem Sparbuch mit 0,10 % liegen lässt, bekommt 10 Euro Zinsen im Jahr. Auf einem Tagesgeldkonto zum Durchschnittssatz von 0,50 % aus der Bundesbank-Statistik für Juli 2026 wären es 50 Euro, bei einem Kündigungsgeld mit 1,50 % 150 Euro. Gegen diesen Unterschied fallen 50 Cent oder ein Euro Vorschusszins beim Umschichten nicht ins Gewicht. Der Grund, das Sparbuch trotzdem nicht über Nacht zu leeren, ist ein anderer: Die Bank muss nicht zustimmen. Mit der 2.000-Euro-Regel und einer Kündigung kommt das Geld in jedem Fall heraus.

Wie sich Sparbuch und Tagesgeld bei Zins und Verfügbarkeit insgesamt unterscheiden, zeigt der Vergleich Sparbuch oder Tagesgeld.

Festgeld und Sparbrief: keine 2.000-Euro-Regel

Bei Geld mit fester Laufzeit gibt es keinen Freibetrag. Festgeld und Sparbrief laufen bis zum vereinbarten Termin; eine frühere Auszahlung ist nur möglich, wenn die Bank sich darauf einlässt. Die Bedingungen einer Großbank für ihr Festzinssparen etwa sehen für diesen Fall Vorschusszinsen „bis zum Ende des vereinbarten Festzins-Zeitraums“ vor. Weil die Restlaufzeit Jahre betragen kann und die Zinsen höher liegen als beim Sparbuch, geht es dann um andere Beträge. Worauf Sie vor dem Abschluss achten sollten, steht im Festgeld-Ratgeber.

Ein eigener Fall ist das Prämiensparen: Dort kostet eine vorzeitige Kündigung vor allem die Prämie, die erst mit den Jahren steigt; wie die Staffel aufgebaut ist, steht unter Prämiensparen.

Quellen

BT-Drucksache 12/4876 vom 06.05.1993 (Erste Verordnung zur Änderung der RechKredV, Begründung zu § 21 Abs. 4); § 21 RechKredV; BGH, Urteil vom 20.03.2018, XI ZR 30/16; BGH, Urteile vom 04.02.2025, XI ZR 61/23, XI ZR 65/23, XI ZR 161/23 und XI ZR 183/23 (Pressemitteilung Nr. 26/2025); BGH, Urteil vom 24.11.2021, XI ZR 310/20 (Sparbedingungen, Rn. 4); Preisaushänge der genannten Institute, Zinsaushang einer Direktbank und Bedingungen für das Festzinssparen einer Großbank, abgerufen am 23.10.2026; Deutsche Bundesbank, MFI-Zinsstatistik, täglich fällige Einlagen privater Haushalte, Juli 2026. Stand: 23.10.2026.