Warum das Sparkonto zur Geburt Tradition hat
Geld statt Spielzeug wirkt bei einer Geburt zunächst unpersönlich - dabei ist es genau umgekehrt gedacht: Ein Konto auf den Namen des Kindes ist kein Verbrauchsgut, das nach ein paar Monaten im Keller landet, sondern ein Betrag, der über Jahre wächst und erst gebraucht wird, wenn er wirklich zählt. Führerschein, erste eigene Wohnung, Studienstart oder ein Auslandsjahr sind die klassischen Anlässe, für die das Geld am Ende verwendet wird. Weil Großeltern und Paten über Jahre hinweg wiederkehrend zu Geburtstagen und Feiertagen einzahlen können, wird aus dem einmaligen Geburtsgeschenk häufig ein fortlaufendes.
Wer darf das Konto eröffnen, und wem gehört das Geld
Ein Baby kann kein eigenes Konto eröffnen - das übernehmen die gesetzlichen Vertreter, in aller Regel die Eltern. Nötig sind dafür die Geburtsurkunde des Kindes sowie die Ausweise der Eltern; manche Banken verlangen bei gemeinsamem Sorgerecht die Unterschrift beider Elternteile, weil die Kontoeröffnung als Entscheidung von erheblicher Bedeutung für das Kind gilt. Rechtlich gehört das eingezahlte Geld von Anfang an dem Kind, nicht den Eltern oder Großeltern, die es überweisen.
Vermögenssorge bis 18
Nach § 1626 BGB umfasst die elterliche Sorge auch die Vermögenssorge: Eltern verwalten das Konto ihres Kindes und sind bis zur Volljährigkeit verfügungsberechtigt. § 1642 BGB verpflichtet sie dabei, das Vermögen des Kindes nach den Grundsätzen wirtschaftlicher Vermögensverwaltung anzulegen - das Geld bleibt zweckgebunden dem Kind zugeordnet, auch wenn die Eltern darüber verfügen.
Geschäftsunfähig unter 7
Bis zur Vollendung des siebten Lebensjahrs ist ein Kind nach § 104 BGB geschäftsunfähig - es kann selbst keine wirksamen Rechtsgeschäfte abschließen. Sämtliche Bankgeschäfte für das Konto laufen in dieser Zeit ausschließlich über die gesetzlichen Vertreter.
Beschränkt geschäftsfähig ab 7
Mit dem siebten Geburtstag wird das Kind nach § 106 BGB beschränkt geschäftsfähig (§§ 107 bis 113 BGB). Für die meisten Geschäfte braucht es weiterhin die Zustimmung der Eltern - das Sparkonto bleibt bis zur Volljährigkeit unter deren Verfügungsberechtigung, unabhängig vom Alter des Kindes.
Praktisch bedeutet das: Solange das Kind minderjährig ist, entscheiden die Eltern über Ein- und Auszahlungen. Erst mit 18 geht die volle Verfügungsgewalt auf den inzwischen erwachsenen Kontoinhaber über - das Geld war rechtlich zwar immer seines, verfügbar wird es für ihn selbst aber erst dann.
Eigener Freibetrag für das Kinderkonto
Steuerlich zählt ein Kind als eigenständige Person - mit eigenem Sparerpauschbetrag und eigenem Grundfreibetrag. Solange die Zinserträge des Kindes unterhalb dieser Grenzen liegen, bleiben sie vollständig steuerfrei, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Wie der Sparerpauschbetrag und der Freistellungsauftrag im Detail funktionieren, welche Beträge aktuell gelten und wann sich zusätzlich eine Nichtveranlagungsbescheinigung lohnt, steht auf der Seite zum Freibetrag für Zinsen in Deutschland.
Wichtig für das Babysparbuch: Der Freistellungsauftrag der Eltern für ihre eigenen Konten deckt das Kinderkonto nicht ab. Damit die Bank keine Kapitalertragsteuer einbehält, braucht das Kind einen eigenen Freistellungsauftrag mit eigener Steuer-Identifikationsnummer, den die Eltern als gesetzliche Vertreter bei Eröffnung oder später erteilen. Bei den bei Kindern üblichen Guthaben liegen die Zinserträge in aller Regel ohnehin weit unter dem Pauschbetrag - der Auftrag stellt lediglich sicher, dass gar nichts abgezogen wird, statt es sich über die Steuererklärung zurückholen zu müssen.
Sparbuch oder Sparkonto - was der Name verspricht und was er hält
Der Name "Babysparbuch" stammt aus einer Zeit, in der das klassische Sparbuch mit gedrucktem Heft die verbreitete Form für Kindergeld war. Ein klassisches Sparbuch wirft heute jedoch kaum noch Zinsen ab - Filialbanken verzinsen es oft nur mit einem Bruchteil eines Prozentpunkts. Moderne Tagesgeld- und Sparkonten für Kinder, meist online geführt, bieten deutlich höhere Zinsen bei vergleichbarer Sicherheit, da auch sie unter die gesetzliche Einlagensicherung fallen. Welche Anbieter aktuell die besten Konditionen für Sparguthaben stellen, zeigt die Angebotstabelle auf der Startseite - sie wird laufend aktualisiert, weil sich die Zinssätze der Banken monatlich ändern.
Bei achtzehn Jahren Laufzeit lohnt ein Blick über das Sparkonto hinaus
Von der Geburt bis zur Volljährigkeit vergehen achtzehn Jahre - ein Anlagehorizont, der bei den meisten anderen Sparzielen kaum vorkommt. Für das reine Sparkonto spricht die Sicherheit: Das Guthaben schwankt nicht, und die Einlagensicherung greift bis 100.000 Euro pro Bank und Kunde. Bei einem so langen Zeitraum lohnt sich aber zumindest der Gedanke an einen ETF-Sparplan als Ergänzung, der historisch über Jahrzehnte höhere Renditen als klassisches Sparen erzielt hat, dafür aber mit Kursschwankungen verbunden ist. Welche Mischung aus beidem passt, hängt von der persönlichen Risikobereitschaft ab - das Sparkonto bleibt in jedem Fall der Teil des Geschenks, der zu jedem Zeitpunkt verfügbar und wertstabil ist.
Quellen
§ 104 BGB und § 106 BGB (Geschäftsfähigkeit Minderjähriger), § 1626 BGB und § 1642 BGB (Vermögenssorge der Eltern); Einlagensicherungsgesetz (100.000 Euro pro Bank und Kunde). Stand: 13.08.2026.